Ich habe kürzlich auf Ihrer Homepage zum Thema Haustüren, Kosten und Förderung gelesen: Um die Kosten zu reduzieren, können Hausbesitzer eine KfW-Förderung für die Erneuerung der Haustür beantragen. Wer keine Förderung in Anspruch nimmt, kann seine Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Kann ich dazu etwas bei der KfW nachlesen oder haben Sie noch eine weitere Quelle dazu?
Der Staat fördert Maßnahmen zur Sanierung nur einmal – entweder direkt über eine Sanierungsförderung oder sozusagen im Nachhinein über den Steuerbonus. Welche Variante günstiger ist, sollten Hausbesitzer vorher durchrechnen. Von der Steuer dürfen nur Handwerkerkosten (keine Materialkosten) und insgesamt höchstens 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden, dafür fließen 20 Prozent als Steuerbonus zurück. Von der KfW gibt es dagegen 10 Prozent Zuschuss auf die Sanierungskosten inkl. Material.
Einen Hinweis darauf, dass von der KfW-förderte Maßnahmen unter Umständen nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können, finden Sie in allen Merkblättern der KfW, zum Beispiel hier für das Zuschussprogramm 430 auf Seite 12 unter "Sonstige Hinweise".