Wir haben für unseren Neubau im Jahr 2021 einen Antrag bei der KfW für ein Darlehen nach KfW55-EE gestellt. Diese Finanzierung ist auch bereits bewilligt. Frage: Wir würden gerne die Fenster im EG vergrößern. Dadurch ändert sich logischerweise auch die berechnete Fensterfläche. Ist das schädlich für unser Darlehen?
Sofern Sie die bei der Beantragung angegebenen Werte nach wie vor erreichen, ist eine nachträgliche Änderung der Planung voraussichtlich nicht förderschädlich. Steigen dadurch die Kosten, lässt sich die Förderhöhe allerdings nicht nachträglich anheben.
Wir empfehlen den Kontakt zu den Experten der Förderbank. Diese prüfen Ihren Wunsch individuell und geben Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/539-9007.