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Expertenrat

Darf die KfW den gesamten Förderbetrag auch vier Jahre nach der Förderung noch zurückverlangen?

Frage von Irmgard B. am 21.01.2021 

Ich bin sehr enttäuscht über die KfW. In 2017 erfolgte der Heizungstausch nach Antragstellung über Bewertung durch einen Energieberater und Vorlage einwandfreier Dokumentationen mit der Auszahlung von 1.255 €. Im Nachgang fordert die KfW den kompletten Betrag nun unter Verweis auf § 4 Abs 4 AGB innerhalb der nächsten Wochen zurück. Ist das in 2021 überhaupt rechtmäßig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Paragraf 4 der KfW-AGB beschreibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Diese ist unter anderem dann zulässig, wenn Fördervoraussetzungen nicht erlangt oder eine mit der Förderung einhergehende Pflicht nicht erfüllt wurde. Ohne einen konkreten Grund für die Kündigung zu kennen, können wir Ihnen daher an dieser Stelle leider keinen Rat geben.

Unser Tipp lautet: Besprechen Sie das Problem mit einem Berater der KfW - Auskunft erhalten Sie hier nur als Zuschussempfänger. Liegt ein Grund vor, empfehlen wir Ihnen darüber hinaus, diesen mit dem beauftragten Energieberater zu besprechen. Denn dieser bestätigte der KfW, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben. Ansprechpartner bei der Förderbank erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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