Ich habe zwei Fragen:
1. Steuer: es ist klar, dass man nicht Förderung und steuerliche Absetzbarkeit gleichzeitig beanspruchen kann. Wenn im Rahmen eines Badumbaus eine barrierefreie Dusche gefördert würde, schließt das die steuerliche Berücksichtigung aller Handwerkerkosten des Umbaus aus oder nur der Handwerkerkosten im Zusammenhang mit der Dusche ?
2. Wenn ein Projekt in meinem Privathaus gefördert würde, könnte ich für eine gleichartige Massnahme in einer vermieteten Immobilie eine weitere Förderung erhalten, (anderes Objekt, Nutzerin wäre die ältere Dame, die dort wohnt) oder beziehen sich die Fördermöglichkeiten auf die Person des Antragstellers.
Zu Ihrer ersten Frage: Die steuerliche Absetzbarkeit schließt sich nur für die Kosten aus, die von der KfW gefördert werden. Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie mit Ihrem Handwerker eine getrennte Rechnungsstellung vereinbaren, um die verschiedenen Arbeiten und daraus resultierende Kosten klar zu trennen.
Zu Frage 2: Der Maximalbetrag für die KfW-Förderung bezieht sich immer auf eine Wohneinheit. Sie können also als Eigentümerin mehrerer Wohnungen / Häuser auch Förderung für verschiedene Wohneinheiten beantragen. Gefördert werden Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümer bzw. auch Eigentümergemeinschaften