Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich, dass beim barrierefreien Badausbau Zuschüsse der Pflegekasse und der KfW nicht kombiniert werden können?
Die Kombination der KfW-Zuschüsse für den Abbau von Barrieren mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Aus dem aktuell gültigen Merkblatt der KfW geht jedoch hervor, dass eine Kombination mit folgenden Mitteln untersagt ist:
Darüber hinaus ist auch die Kombination der KfW-Mittel mit einer steuerlichen Förderung nicht möglich.
Wichtig zu wissen: Die Regelungen beziehen sich immer auf ein und dieselbe Maßnahme. Teilen Sie die Badsanierung in mehrere Aufträge, können Sie für diese auch Fördermittel unterschiedlicher Stellen in Anspruch nehmen, um die maximale Förderung zu erhalten.