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Expertenrat

Darf ich Zuschüsse der Pflegekasse mit KfW-Zuschüssen kombinieren, wenn ich das Bad barrierefrei umbauen lasse?

Frage von Dorothee B. am 12.05.2020 

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich, dass beim barrierefreien Badausbau Zuschüsse der Pflegekasse und der KfW nicht kombiniert werden können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kombination der KfW-Zuschüsse für den Abbau von Barrieren mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Aus dem aktuell gültigen Merkblatt der KfW geht jedoch hervor, dass eine Kombination mit folgenden Mitteln untersagt ist:

  • Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E) aus dem Produkt "Altersgerecht Umbauen"
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (151/152, 430)
  • Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenannte Wohnriester)
  • Förderung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung (inklusive der Beihilfe für Beamte)

Darüber hinaus ist auch die Kombination der KfW-Mittel mit einer steuerlichen Förderung nicht möglich.


Wichtig zu wissen: Die Regelungen beziehen sich immer auf ein und dieselbe Maßnahme. Teilen Sie die Badsanierung in mehrere Aufträge, können Sie für diese auch Fördermittel unterschiedlicher Stellen in Anspruch nehmen, um die maximale Förderung zu erhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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