Vielleicht können sie mir weiterhelfen. Ein Bauherr möchte sein Reihenhausabschnitt aufstocken, so eine neue Wohneinheit schaffen und KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Nach KfW gilt hierfür das Programm 153 (Neubau).
Also muss er auch eine energieeffiziente Heizungsanlage einbauen, um das Effizienzhaus 55 zu erreichen. Da er dann natürlich die Heizung für das komplette Haus (auch für das Erdgeschoss) auslegen würde, überlegt er, ob die Erdgeschosswohnung nach dem KfW-Programm 151 ein Effizienzhaus 100 werden und somit auch gefördert werden kann. (Eventuell sind dann noch der Austausch der Fenster und die Füllung der Hohlschicht notwendig).
Die KfW sagt dazu nur, dass dies grundsätzlich dann möglich ist, wenn die einzelnen Wohneinheiten einzeln bilanziert werden können. Ist dies möglich? Die EnEV bzw. das GEG sagt doch, dass Energieausweise nur für "Gebäude" ausgestellt werden können. Hat das eine mit dem anderen zu tun? Eine komplette Berechnung des Gebäudes für den Energieausweis ist hinterher ja trotzdem noch möglich.
Mit entsprechender Messtechnik ist es möglich, die Gebäudeteile getrennt voneinander zu bilanzieren. Auf diese Weise weisen Sie zum Beispiel Energieverbräuche der einzelnen Abschnitte nach. Ob das in Ihrem Fall ausreichend ist, hängt letztlich aber von der Entscheidung der KfW ab. Die Experten sollten Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen können, welche Anforderungen für die Förderung zu erfüllen sind.
Wichtig zu wissen ist, dass die Förderprogramme der KfW (151 sowie 153 und weitere) ab dem 01. Juli 2021 in die Bundesförderung für effiziente Gebäude übergehen. Mit dem Programmteil "Wohngebäude" steht Ihnen dann ein Programm für alle geplanten Maßnahmen zur Verfügung.