Ich habe im Mai/Juni 2019 eine neue Ölheizung eingebaut und die Förderung aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss (430)" beantragt. Die Kosten betrugen 16.433,15 Euro. Was darf der Energieberater in Rechnung stellen?
Die Kosten für Energieberater sind nicht gesetzlich geregelt. So können die Ausgaben für die Experten sehr unterschiedlich ausfallen. Geht es um die Bestätigung für die KfW-Förderung der neuen Heizung, liegen übliche Preise zwischen 150 und 300 Euro. Haben Sie auch eine Energieberatung oder eine Baubegleitung beauftragt, können die Kosten auch höher ausfallen.