Was ist zu beachten, um die Sanierungskosten für neue Fenster nachträglich von der Steuer absetzen zu können?
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine selbst genutzte Immobilie. Sie müssen Rechnungen digital per Überweisung bezahlen und können die Kosten in der entsprechenden Einkommensteuererklärung angeben.
Eine zweite Möglichkeit bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Möchten Sie diesen nutzen, müssen Sie in einem mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Haus leben. Sie müssen einen Fachhandwerker mit der Arbeit beauftragen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Als Beleg dafür erhalten Sie einen Nachweis von Ihrem Fensterbauer. Anschließend geben Sie die anrechenbaren Kosten auch hier in den entsprechenden Einkommensteuererklärungen an.
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