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Expertenrat

Kann ich die Kosten im Förderantrag nachträglich reduzieren, um mehr Budget für eine weitere Sanierungsmaßnahme zu erhalten?

Frage von Markus H. am 27.03.2023 

Meine Frage betrifft die BAfA Förderung für Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Kosten bei der Sanierung eines Wohngebäudes sind auf 60.000€ begrenzt. Ich habe eine Sanierungsmaßnahme, die diese Kosten übersteigt. Einen Förderantrag in Höhe von 45.000 € für eine Wärmepumpe habe ich bereits gestellt. Diese Maßnahme wird voraussichtlich doch etwas günstiger als geplant. Kann ich für neue Fenster jetzt noch einen Förderantrag in Höhe von 25.000 € stellen? Oder kann ich insgesamt nur die förderfähigen 60.000€ beantragen? Ist die Beantragung oder die nach der Maßnahme tatsächlich eingereichten Kosten entscheidend?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend sind die Kosten, die Sie bei der Beantragung angegeben haben. Diese sind pro Kalenderjahr auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Übersteigen Sie diese, können Sie die Förderung für neue Fenster im kommenden Jahr beantragen oder den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Bis zu 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie Anträge außerdem auch ändern lassen. Dazu laden Sie ein formlos unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch. Unter Umständen ist es möglich, die Kosten im Antrag nachträglich zu reduzieren. Eine verbindliche Antwort dazu bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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