Meine WP-Förderung ist bereits genehmigt. Kann ich die Kosten der notwendigen Elektroarbeiten noch in einem Nachtrag beantragen?
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können Sie dafür unter Umständen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Wichtig ist, dass es dabei nicht zu Überschneidungen mit der Wärmepumpenförderung kommt.