Wir leben in einem 3-Parteienhaus. Alle haben gleiche Anteile laut Grundbuch. Aktuell haben alle eine Gasetagenheizung. Wir möchten nun eine Split-Klimaanlage einbauen. Angenommen, in ein paar Jahren soll eine Wärmepumpe für alle eingebaut werden, müssen wir dann auch weiterhin ein Drittel bezahlen? Wir haben dann ja bereits eine Teilausstattung mit Wärmepumpen (Split-Klimageräte).
Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die Teilungserklärung sowie das WEG-Gesetz an. Letzteres macht die Verteilung der Kosten von den für die Maßnahme abgegebenen Stimmen und Eigentümern abhängig. Nutzen Sie die Wärme der Wärmepumpe für sich, ist dann auch davon auszugehen, dass Sie den gleichen Kosten-Anteil wie Ihre Miteigentümer zahlen müssen.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie dabei von einem Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die örtliche Situation und gibt eine fundierte Antwort. Auf Basis der vorliegenden Informationen ist das aus der Ferne nicht ohne Weiteres möglich.