Ich besitze ein Dreifamilienhaus mit einer Gewerbeeinheit. Habe eine 45 KWp Anlage in Auftrag gegeben, diese wird im Mai ’23 montiert. Ich finde leider im BMF Schreiben vom 27.02.2023 diese Bestimmung von 15 KWp pro Wohneinheit nicht mehr! Können Sie mir da bitte weiter helfen?
Im FAQ zum Nullsteuersatz schreibt das Bundesfinanzministerium: "Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind stets begünstigt. Begünstigt sind daher auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kW (peak), z. B. auf größeren Mietshäusern.
Geht es um die Steuer auf Einnahmen aus den Photovoltaikanlagen, sind die Angaben im Jahressteuergesetz 2022 relevant. Hier heißt es in Artikel 1 Nummer 2d: "die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb [...] von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen [...]".
Anrechenbar sind hier also 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, wenn die Gesamtleistung nicht über 100 kWp liegt.