Ich möchte ein Haus kaufen, das komplett saniert wird. Bei der Sanierung ist eine Außenisolierung der Wände und der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplant. Der Verkäufer plant (oder zahlt) aber Ein- und Auslässe für die Lüftung nur im EG und OG (nicht im KG). Besteht ein erhöhtes Risiko, dass Feuchtigkeit sich im Keller sammelt (die Wäsche würden wir wahrscheinlich im Keller trocknen lassen)? Was sagen die Normen und Regelwerke dazu?Â
Typische Kellerräume (Lagerung) werden meistens nicht über eine Lüftungsanlage belüftet. Dies gilt jedoch nicht für abweichende, wohnähnliche Nutzungen und nicht für Räume mit Feuchtlasten (Bad, WC, Wäschetrocknung an der Luft). Hier würde ich dringend empfehlen, diese Räume in das Lüftungskonzept einzubinden. Die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) behandelt derartige Räume unabhängig davon, wo diese Räume angeordnet sind.