Ich möchte ein Haus Baujahr 1954 anbauen und sanieren. Geplant ist Dach, Fenster, Kellerdecke. Muss ich auch die Fassade und die Kelleraußenwände dämmen? Wenn ja, ist dann eine Lüftungsanlage notwendig?
Es gibt keine Pflicht, die Fassade und die Kelleraußenwände zu dämmen, es sei denn, der Fassadenputz wird auch komplett erneuert und eine neue Feuchtigkeitssperre, Verkleidung oder Drainage an den Kelleraußenwänden angebracht. Wenn die Fenster erneuert werden, könnte unter Umständen aber eine gleichzeitige Fassadendämmung sinnvoll sein. Das ist pauschal aber nicht zu beurteilen, am besten besprechen Sie das mit einem Energieberater oder Ihrem Sanierungsplaner.
Ob Sie nach der Sanierung eine Lüftungsanlage brauchen, klärt ein Lüftungskonzept. Dieses muss vom Energieberater oder Fachhandwerker erstellt werden, wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird, was bei der Dachdämmung der Fall ist. Der Fachmann muss in diesem Lüftungskonzept überprüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls ja, muss er eine Planung vorlegen, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen ist der Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, den Hausbesitzer zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnte er im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.
Übrigens: Denken Sie an Fördermittel für Ihre Sanierung!