Ich habe in meinem Einfamilienhaus BJ 1985 alle Fenster sanieren lassen. Um eine Förderung zu erhalten, habe ich mich an einen Energieberater gewendet. Kontakt fand nur telefonisch statt und ich habe ihm alle Unterlagen zugesandt, die er brauchte. Zudem erfuhr ich, dass die Mauer einen besseren Dämmwert 0,85 und die Fenster einen Uw-wert von 0,91 haben.
Daten zum Gebäude hatte er schon von einem Projekt zur Modernisierung der Heizung aus dem Jahr 2020. Er schickte den Antrag an die BAFA und ich erhielt den Zuwendungsbescheid. Als das Bauvorhaben abgeschlossen war habe ich alle Rechnungen gesammelt und zu ihm geschickt.
Jetzt erhielt ich die Rechnung vom Energieberater und sehe etwas vom Lüftungskonzept das benötigt wird und das er erstellt hat. Kann es jetzt sein, dass ich eine Lüftung nachinstallieren muss, um die Förderung zu erhalten?
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 ist immer zu erstellen, wenn Sie Maßnahmen am Gebäude durchführen, die zu einer höheren Dichtheit führen. Mit diesem prüft der Energieberater, ob der natürliche Luftwechsel ausreicht, um die nutzerunabhängigen Feuchtelasten im Haus abführen zu können. Wäre das nicht der Fall, könnte Wasser an den Wänden kondensieren und die Schimmelbildung begünstigen. Abhilfe schaffen lüftungstechnische Maßnahmen, wobei Sie zwischen der freien und der Ventilator gestützten Lüftung wählen können.
Ein Beispiel für die freie Lüftung sind Fensterfalzlüfter, durch die eine bestimmte Menge Außenluft zirkulieren kann. Entscheiden Sie sich für eine Lüftungsanlage, kommt im Bestand meist ein dezentrales System infrage. Dieses besteht aus kleinen Lüftern zum Fassadeneinbau, die paarweise für den nötigen Luftwechsel sorgen.
Ob in Ihrem Fall lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Ergebnis des Lüftungskonzeptes ab. In der Regel sollten Sie dann allerdings auch eine entsprechende Information von Ihrem Energieberater erhalten. Wir empfehlen den Kontakt zum Experten, da wir das Lüftungskonzept aus der Ferne leider nicht einsehen können.