Das Thema Lüftungskonzept im Wohnungsbau ist bekannt. Wie ist es mit NWG? Muss hier beim Fenstertausch ebenfalls ein Lüftungskonzept her? Und wie ist es, wenn keine Lüftungsanlage vorhanden ist? Reicht dann die Belüftung über ASR aus?
Ein Mindestluftvolumenstrom zum Feuchteschutz ist unabhängig von der Art des Gebäudes immer sicherzustellen. In Nichtwohngebäuden gelten zudem die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 3.6) bzw. der DIN EN 16798-3, die ohnehin hohe Luftwechselraten vorsehen. Entstehen betriebsbedingt hohe Feuchtelasten, sind diese fachgerecht abzuführen, um das Bauwerk und die arbeitenden Personen zu schützen.
Erfüllen Sie die Vorgaben der Richtlinien, können Sie also in aller Regel davon ausgehen, dass Anforderungen an den Feuchteschutz ebenfalls eingehalten werden. Die aktuelle Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen, ein Lüftungskonzept, über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen.