Ich habe am 21.7.2022 einen Antrag gemäß BEG EM bei der BAFA auf Tausch meiner alten Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gestellt. Dieser ist genehmigt worden. Nun möchte ich aufgrund der langen Lieferzeiten der Luft-Wasser-Wärmepumpen doch lieber eine Luft-Luft-Wärmepumpe einbauen lassen. Ist dies möglich? Mir ist bekannt, dass momentan keine Antragstellung für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich ist. Ich habe jedoch die Hoffnung, dass ich davon nicht betroffen bin, da mein Antrag bereits unter den alten Förderbedingungen gestellt und genehmigt worden ist.
Bei der Bearbeitung von Änderungen zieht das BAFA inzwischen aktuelle Richtlinien heran. Das heißt, dass neue Wärmeerzeuger zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liste förderbarer Anlagen aufgeführt sein müssen. Da die Förderung durch Unstimmigkeiten in den technischen Anforderungen ausgesetzt ist, gehen wir davon aus, dass die gewünschte Änderung nicht möglich ist. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie hier nach individueller Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Sie haben allerdings freie Wahl, was das Fabrikat der Luft-Wasser-Wärmepumpe betrifft und können sich dabei umentscheiden. Wichtig ist nur, dass die tatsächlich eingebaute Anlage nach den Maßgaben des BAFA förderbar ist.
Zu beachten ist außerdem, dass Sie Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht ohne Weiteres durch Luft-Luft-Wärmepumpen ersetzen können. Denn Erstere übertragen Wärme über das Wasser an Heizflächen und sorgen bei Bedarf auch für Warmwasser. Luft-Luft-Wärmepumpe erhitzen die Luft im Raum direkt und erledigen die Warmwasserbereitung nicht.