Wir haben 2020 einen Zuwendungsbescheid für den Austausch einer Ölheizung in eine Pelletheizung erhalten. Leider lautet dieser nun über 35 % und ist nun auch nicht mehr zu ändern. Können wir diesen Zuwendungsbescheid stornieren und einen neuen Antrag stellen? Oder gibt es da eine Sperrfrist? Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen, sollte aber heuer durchgeführt werden.
Nach Angaben des BMWi können Sie den MAP-Antrag zurückziehen und ohne Sperrfrist einen neuen BEG-Antrag stellen. Wichtig ist nach wie vor, dass Sie weder Liefer- noch Leistungsverträge vergeben haben.
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