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Expertenrat

Kann ich erneut Fördermittel in voller Höhe beantragen, auch wenn die im letzten Kalenderjahr bewilligte Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist?

Frage von Verena B. am 26.09.2024 

Wir haben für die Fenster-Sanierung Kosten in Höhe von 60.000€ im April 2024 von der BAFA BEG EM bewilligt bekommen. Zur Umsetzung ist Zeit bis 2027. Wenn wir nun in 2024 40.000€ realisieren und 20.000€ in 2025 – wir aber im Jahr 2025 die Dachsanierung BEG EM mit 60.000€ beantragen und in 2025 komplett realisieren, verlieren wir dann 20.000€ förderfähige Umfänge in 2025, weil sich Fenster und Dach überschneiden? Oder ist das unabhängig voneinander und unabhängig vom Realisierungszeitpunkt zu sehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 Euro beantragen und im Jahr 2025 noch einmal - sofern sich bis dahin nichts ändert. Wann Sie die entsprechenden Maßnahmen tatsächlich umsetzen, spielt keine Rolle.

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