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Expertenrat

Kann ich seit dem 15.08.2022 wieder Anträge für die BEG-Förderung stellen?

Frage von Hubert N. am 22.08.2022 

Bis 14.08.2022 (24:00 Uhr) konnte man pro Person nur einen Antrag stellen. Einen Antrag habe ich vor diesem Datum gestellt. Was aber, wenn ich ab dem 15.08.2022 für ein weiteres Gebäude einen Antrag stellen will? Was muss ich tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Begrenzung auf einen Antrag pro Person galt nur in der Übergangszeit bis einschließlich 14.08.2022. Seit dem 15.08.2022 gelten die neuen Förderkonditionen, die eine solche Begrenzung nicht enthalten. Sofern Sie die Fördergrenzen einhalten (zum Beispiel 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit für Einzelmaßnahmen), können Sie also weitere Förderanträge stellen.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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