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Expertenrat

Können wir für eine Sanierungsmaßnahme zwei Förderanträge stellen, um höhere Kosten anzurechnen?

Frage von Sven S. am 30.03.2022 

Wir haben Ende des letzten Jahres für eine Einzelmaßnahme BEG EM Heizungstausch bei der BAFA eine Förderung von über einer Gesamtsumme von 60.000 € beantragt (Maximalbetrag für 2021). Nach den nun vorliegenden Angeboten der Heizungsbauer (sowie aller Nebengewerke wie z. B. Bodenleger) wird deutlich, dass wir damit nicht hinkommen werden.

Können wir für diese (gleiche) Maßnahme in diesem Jahr erneut eine Förderung beantragen? Oder würde es funktionieren, die Gesamtmaßnahme inhaltlich in 2 Maßnahmen zu splitten, damit wir den neuen Förderantrag konkret zuordnen können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge auf verschiedene Kalenderjahre zu verteilen, wenn die Höchstsumme förderbarer Kosten überschritten wird. Geht es um eine Fassadendämmung, können Sie beispielsweise pro Fassade einen Antrag stellen und die Dämmarbeiten über mehrere Jahre hinweg in Auftrag geben. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie mit jedem Antrag die technischen Vorgaben erfüllen. Beantragen Sie eine Förderung für die neue Heizung, schließt das beispielsweise Kessel, hydraulischen Abgleich etc. mit ein. Ohne den Heizungstausch können Sie allerdings keine Fördermittel für die Nebenarbeiten beantragen.

In Ihrem Fall heißt das: Installieren Sie mehrere Wärmeerzeuger, können Sie mehrere Förderanträge stellen. Installieren Sie nur einen Wärmeerzeuger, fehlt für einen zweiten Antrag vermutlich die Fördergrundlage. Alternativ können Sie einen Teil der Maßnahmen zunächst über den Programmteil Heizungsoptimierung fördern lassen. Hier ist allerdings zu beachten, dass die bestehende Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt sein muss.

Ohne die konkreten Umstände zu kennen, ist eine zuverlässige Aussage hier leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt individuell mit den Sachbearbeitern das BAFA zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 (BAFA-Hotline) oder über das Kontaktformular zum BEG.


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