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Expertenrat

Ich habe ein Mehrfamilienhaus. Wie soll ich den Heizungstausch nach GEG bezahlen?

Frage von Reinhard H. am 24.04.2023 

Ich bin jetzt 70 Jahre und bekomme eine staatliche Rente, welche gerade für die Zahlung der privaten Krankenversicherung reicht. Als Rente habe ich die Mieteinnahmen eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen, alle mit einer Gastherme, welche jetzt ausgetauscht werden müssten, ausgestattet. Wie soll ich die mit 65 % erneuerbarer Energie ausstatten? Neue Heizungen ca. 120.000 bis 150.000 € + erneuerbare Energien + neue Fenster + Außendämmung + 700.000 €.

Wie soll ich das bezahlen? Einen Kredit mit 70 Jahren? Selbst wenn, geht die Miete drauf und von was soll ich leben? Ich werde wohl gar nichts machen. Wenn die Heizungen nicht mehr reparabel ist, muss der Mieter ausziehen und die Wohnung bleibt leer. Oder haben Sie einen anderen Vorschlag?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich müssen Sie erst einmal nichts unternehmen, wenn es sich bei den Gasthermen um Niedertemperatur- oder Brennwertthermen handelt. Diese können (müssen aber nicht) mit sehr niedrigen Heizwassertemperaturen arbeiten, ohne kaputtzugehen. Ein Austausch ist hier erst dann nötig, wenn die Heizung irreparabel kaputtgeht.

Tritt dieser Fall bei der ersten Etagenheizung ein, haben Sie eine Bedenkzeit von drei Jahren. In dieser müssen Sie sich zwischen zentraler und dezentraler Heizung entscheiden. Wählen Sie Ersteres, haben Sie 10 weitere Jahre Zeit, die Heizung im Haus umrüsten zu lassen. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Entscheidung treffen und die Zentralheizung zur Pflicht wird.

Entscheiden Sie sich dafür, weiterhin dezentral zu heizen, müssen Sie die einzelnen Etagenheizungen austauschen, wenn sie kaputtgehen. Dabei gelten die neuen GEG-Bestimmungen in Bezug auf erneuerbare Energien.

Kommt beides nicht infrage, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das funktioniert zum Beispiel bei besonderer Härte nach § 105 GEG. Hierzu wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.


Wichtig zu wissen: Aktuell handelt es sich um einen Entwurf des GEGs. Bis das Gesetz verabschiedet wird, können sich Anforderungen ändern. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist daher leider noch nicht möglich.  

Eine Alternative stellen Miet- bzw. Contracting-Angebote dar. Hier installiert ein externer Partner die neue Heizung und verkauft die damit erzeugte Wärme an Sie bzw. Ihre Mieter. Es fallen keine Anschaffungskosten an, dafür können monatliche Mietkosten entstehen. Inwieweit sich diese auf die Mieter umlegen lassen, weiß ein Experte für Mietrecht aus Ihrer Region.

Sind Sie sich nach wie vor unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und zeigt Ihre individuellen Möglichkeiten auf. Erste Auskünfte bekommen Sie auch mit unserem Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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