x
Expertenrat

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik ab 2023 auch für Mietanlagen?

Frage von Björn S. am 25.11.2022 

Gibt es schon einen neuen Kenntnisstand, ob die MwSt. bei PV Mietanlagen ab 01.23 auch wegfällt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell bekannt ist, dass "Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern [...] in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten" soll, "soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt [...]". Da Errichter und Betreiber bei einer Mietanlage unterschiedliche Parteien sind, ist im Moment noch nicht sicher, ob Mieter ebenfalls von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen profitieren. Experten aus der Solarbranche fordern jedoch, diesen Fall explizit aufzunehmen, um kein Modell zu benachteiligen. Sobald uns verbindliche Informationen dazu vorliegen, informieren wir darüber.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo