Gibt es schon einen neuen Kenntnisstand, ob die MwSt. bei PV Mietanlagen ab 01.23 auch wegfällt?
Aktuell bekannt ist, dass "Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern [...] in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten" soll, "soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt [...]". Da Errichter und Betreiber bei einer Mietanlage unterschiedliche Parteien sind, ist im Moment noch nicht sicher, ob Mieter ebenfalls von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen profitieren. Experten aus der Solarbranche fordern jedoch, diesen Fall explizit aufzunehmen, um kein Modell zu benachteiligen. Sobald uns verbindliche Informationen dazu vorliegen, informieren wir darüber.