Wir führen gerade eine umfassende energetische Sanierung einer Doppelhaushälfte aus den 1950ern durch, um sie anschließend als Familie zu beziehen. Bis zum Abschluss der gröbsten Arbeiten (Dachsanierung, WDVS, Fenstertausch, Anlage von Bodenheizung, Erneuerung der Elektrik usw.) wohnen wir weiterhin in unserer bisherigen Mietwohnung in derselben Gemeinde.
Voraussetzung für diverse Förderungen der BAFA, KfW, NRW-Bank usw. ist, dass die Adresse des zu sanierenden Objekts unserem Hauptwohnsitz entspricht. Nun hat das Ordnungsamt festgestellt, dass das Objekt nicht bezugsbereit ist und dementsprechend weder unseren Haupt- noch einen Nebenwohnsitz darstellt.
Die Meldebehörde sieht darin einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz und droht mit einer Klage. Andererseits befürchten wir, dass eine Ummeldung an die bisherige Adresse, wenn auch nur für wenige Monate bis zum geplanten Einzugstermin, zu einer Rückforderung der Fördermittel führen könnte.
Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel nicht oder müssen diese unter Umständen sogar zurückzahlen. Besteht die Möglichkeit, auf der Baustelle zu leben, wäre das rechtlich die sicherste Lösung. Abhängig von den beantragten Mitteln genügt es dabei in der Regel, wenn der Antragsteller im Haus wohnt.