x
Expertenrat

Müssen wir eine Mieterhöhung akzeptieren, wenn der Vermieter die Garagen dämmt?

Frage von Silvia W. am 03.06.2024 

Unser Vermieter will in den Garagen eine Dämmung vornehmen lassen und die Mieterhöhung wie unsere Nebenkosten Berechnung für uns auf die monatliche Miete aufschlagen. Gehört diese Dämmung zu Sanierungsmaßnahmen obwohl in jeder Garage Versorgungsleitungen offen liegen und die Garagen warm sind und müssen wir das akzeptieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 555b BGB zählen bauliche Änderungen unter anderem immer dann zu Modernisierungsmaßnahmen, wenn dadurch Endenergie nachhaltig eingespart und/oder der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird. Findet die Dämmung an der Decke zwischen Garagen und beheiztem Bereich statt, ist davon auszugehen, dass die Maßnahme den Vorgaben des BGB entspricht. Die Kosten dürfen in diesem Fall nach § 559 BGB umgelegt werden. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Vermieter die Maßgaben des § 559 BGB tatsächlich erfüllt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Mieterschutzbund aus Ihrer Region. Die Rechtsexperten prüfen den Fall individuell und geben eine verbindliche Auskunft.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Webinar Sanierung

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Newsletter-Abo