Unser Vermieter will in den Garagen eine Dämmung vornehmen lassen und die Mieterhöhung wie unsere Nebenkosten Berechnung für uns auf die monatliche Miete aufschlagen. Gehört diese Dämmung zu Sanierungsmaßnahmen obwohl in jeder Garage Versorgungsleitungen offen liegen und die Garagen warm sind und müssen wir das akzeptieren?
Nach § 555b BGB zählen bauliche Änderungen unter anderem immer dann zu Modernisierungsmaßnahmen, wenn dadurch Endenergie nachhaltig eingespart und/oder der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird. Findet die Dämmung an der Decke zwischen Garagen und beheiztem Bereich statt, ist davon auszugehen, dass die Maßnahme den Vorgaben des BGB entspricht. Die Kosten dürfen in diesem Fall nach § 559 BGB umgelegt werden. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Vermieter die Maßgaben des § 559 BGB tatsächlich erfüllt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Mieterschutzbund aus Ihrer Region. Die Rechtsexperten prüfen den Fall individuell und geben eine verbindliche Auskunft.