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Expertenrat

Ich plane ein Mieterstrommodell. Ist das grundsätzlich zu empfehlen?

Frage von Ewald S. am 02.11.2021 

Haben Sie Kenntnis darüber, dass das sogenannte "Mieterstrommodell" für den Betreiber der PV-Anlage inzwischen vereinfacht wurde? Ich wollte auf meinem Mietshaus mit Flachdach im letzten Jahr eine 9,9 kWp PV-Anlage mit Batteriespeicher installieren und den PV-Strom an meinen Mieter (mit 10 % Nachlass zum Ortsanbieter) verkaufen.

Leider hat mir meine Hausbank und auch einige Anbieter von PV-Anlagen davon abgeraten. Die Vertragsgestaltung mit dem Mieter wäre zu aufwendig und sehr risikoreich. Deshalb habe ich das Thema bis heute nicht weiter verfolgt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mieterstrommodelle sind grundsätzlich eine gute Sache, da sie die dezentrale Energiewende fördern und öffentliche Netze entlasten. Während Betreiber von gleichmäßigen Einnahmen profitieren, ist der geringere Strompreis ein Vorteil für Mieter.

Für die Umsetzung eines solchen Vorhabens gibt es verschiedene Lösungen: Sie können den Strom direkt vermarkten oder selbst als Energiedienstleister auftreten. Im ersten Fall ist lediglich ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mieter nötig. Sie installieren einen zusätzlichen Zähler, rechnen den verkauften Strom ab und haben sonst keinen Aufwand. Strom, der nicht von Ihnen kommt, bezieht der Mieter nach wie vor von einem Anbieter aus dem öffentlichen Netz. Diese Variante ist einfach, vergleichsweise sicher und in Ihrem Fall vermutlich zu empfehlen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie in diesem Fall keine Zuschläge nach EEG (Mieterstromzuschlag, Einspeisevergütung etc.)  bekommen.

Die staatliche Förderung erhalten Sie jedoch, wenn Sie selbst als Energieversorger auftreten. In diesem Fall decken Sie den gesamten Strombedarf des Mieters, wobei Sie offene Strommengen, die nicht von der PV-Anlage kommen, "zukaufen" müssen. Es sind spezielle Vorgaben in Bezug auf Vertragsgestaltung und Rechnungslegung zu beachten und der administrative Aufwand ist höher. Experten empfehlen diese Variante daher nur für Mieterstrommodelle mit 10 oder mehr Mietern, um den höheren Aufwand zu rechtfertigen.

Wir empfehlen Ihnen, das Vorhaben mit einem Fachanwalt zu besprechen, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und die beste Lösung für sich und Ihren Mieter zu finden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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