Den Ausführungen von Dipl.Ing. M. Lückert ist zu entnehmen, dass "der Mindestwärmeschutz in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben (ist). Wir haben eine solche. Sind wir damit "aus dem Schneider"?
Wenn Sie die Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung meinen, könnte man sagen, Sie sind aus dem Schneider ;-) Wobei eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine der Maßnahmen ist, die sich auch dann lohnen kann, wenn der Mindestwärmeschutz erfüllt wird. Die Frage, wann der Mindestwärmeschutz bei obersten Geschossdecken gegeben ist, wurde von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz übrigens schon für die EnEV 2009 erläutert (pdf-Datei, ab Seite 4).