Wir wollen eine Fassade an einem Altbau verkleiden, als Wetterschutz, muss ich dann eine Dämmung einbauen?
Für den Fall, dass Außenwände verkleidet werden, heißt es in der Energieeinsparverordnung (EnEV): Die Anforderungen der EnEV müssen eingehalten werden, wenn bei einer bestehenden Außenwand "auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden […]" Sie müssen also bei der Verkleidung mit einem Wetterschutz eine Dämmung einbauen. Diese muss so dick sein, dass die Außenwand nach der Sanierung einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²·K) erreicht.
Das gilt allerdings nicht für denkmalgeschützte Häuser und für Außenwände, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.