Ich habe einer Heizungsfirma die Vollmacht gegeben für einen Antrag zur BAFA-Austauschprämie. der auch bewilligt wurde. Kann ich trotzdem einem anderen Heizungsbauer den Auftrag geben?
Grundsätzlich ist das möglich. Am Ende des BAFA-Formulars für die Vollmacht können Sie nachlesen: "Diese Vollmacht gilt mit dem Datum der Erteilung für die Dauer des Verfahrens oder erlischt mit der Bevollmächtigung einer anderen Person." Ob der bisherige Heizungsbetrieb dann den Aufwand der Antragstellung in Rechnung stellen wird, wissen wir allerdings nicht.