x
Expertenrat

Besteht auch bei einem 6-Fam-Haus mit Eigentumswohnungen die Nachrüstpflicht zur Dachbodendämmung?

Frage von Jürgen A. am 09.02.2015 

Besteht die Nachrüstpflicht auch bei einem 6 Fam-Haus-in ETW aufgeteilt zur Hälfte vermietet, die andere Hälfte selbstgenutzt, und wie setze ich als Mieter den Anspruch durch? Baujahr Anfang 1970. Gilt hier die Nachrüstpflicht nicht, dieser Absatz ist etwas schwer zu verstehen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das lässt sich so pauschal leider nicht sagen, ohne die baulichen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort zu kennen. Grundsätzlich gelten die Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für alle Gebäude, ausgenommen sind nur Ein- oder Zweifamilienhäuser, die schon vor dem 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden.

Ob allerdings die Nachrüstpflicht für eine Dachbodendämmung bei Ihrem Mehrfamilienhaus auch greift, können wir nicht beantworten. Das hängt davon ab, ob die oberste Geschossdecke oder alternativ das Dach schon gedämmt sind oder nicht. Eine Dachbodendämmung ist laut EnEV immer dann Pflicht, wenn weder die oberste Geschossdecke noch das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 gerecht werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann Ihnen am besten ein Energieberater vor Ort beantworten.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo