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Expertenrat

Muss ich die Rohre im Heizungskeller dämmen? Wir planen eine Heizungssanierung in den kommenden zwei Jahren.

Frage von Joachim S. am 07.01.2022 

Ich bewohne einen Altbau aus dem Baujahr 1962. Seit dem Jahr 2000 befindet sich das Haus in meinem Besitz und ich bin der Eigentümer. Es befinden sich zwei Wohnungen in dem Haus. Eine bewohne ich, die andere meine Eltern. Die Gasheizung ist 30 Jahre und wurde nicht erneuert.

Jetzt haben wir einen neuen Schornsteinfeger bekommen, der uns vorschreibt, alle Wasser und Heizrohre im Heizungskeller nach EnEV zu dämmen. Das wäre natürlich vernünftig, aber ich würde gerne darauf verzichten, weil ich in den nächsten 2 Jahren die Heizung erneuern würde. Ist die Forderung meines Schornsteinfegers richtig? Muss ich dieser nachkommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Nachfolger der EnEV) fordert in Paragraf 71 die nachträgliche Dämmung bisher ungedämmter, zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen. Von der Forderung ausgenommen sind Sie, wenn sich die Arbeiten wirtschaftlich nicht rechnen. Damit könnte man hier bei der zuständigen Stelle für das GEG in Ihrem Bundesland argumentieren.

Es gibt nach Paragraf 73 jedoch auch eine Ausnahme für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Als solcher sind Sie von der Nachrüstpflicht zur Dämmung der Rohrleitungen befreit, die dann erst im Falle eines Eigentümerwechsels greift.

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