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Expertenrat

Greifen die Nachrüstpflichten der EnEV, wenn ich ein Haus geerbt habe, in dem ich schon seit Februar 2002 lebe?

Frage von Benedikt H. am 10.10.2019 

Ich habe von meinen Eltern eine Immobilie geerbt und bin damit neuer Eigentümer geworden. Gleichzeitig habe ich diese Immobilie am 1. Februar 2002 aber selbst bewohnt. Treffen mich nun die Nachrüstpflichten der EnEV bezüglich Geschossdecke etc.?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Leider greift die Ausnahme in Ihrem Fall nicht. Denn in § 10 Abs. 4 der aktuell gültigen EnEV heißt es, dass ein Eigentümer das Haus bereits seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen muss. Ist das nicht der Fall, sind die Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen. Welche das sind, erklären wir im Beitrag "Nachrüstverpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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