Ich habe von meinen Eltern eine Immobilie geerbt und bin damit neuer Eigentümer geworden. Gleichzeitig habe ich diese Immobilie am 1. Februar 2002 aber selbst bewohnt. Treffen mich nun die Nachrüstpflichten der EnEV bezüglich Geschossdecke etc.?
Leider greift die Ausnahme in Ihrem Fall nicht. Denn in § 10 Abs. 4 der aktuell gültigen EnEV heißt es, dass ein Eigentümer das Haus bereits seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen muss. Ist das nicht der Fall, sind die Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen. Welche das sind, erklären wir im Beitrag "Nachrüstverpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung".