Meine pflegebedürftige Mutter bewohnt seit 1987 ihr eigenes Haus. Da jetzt das Geld für ihre Pflege ausgeht, möchte ich gerne einen Kredit aufnehmen, um ihr das halbe Haus abzukaufen. Ziel ist, dass ihre Pflege in ihrem eigenen Haus für die nächsten Jahre finanziert wird. Natürlich möchte ich nicht modernisieren, so lange meine Mutter noch in dem Haus wohnt, sondern erst in einigen Jahren, wenn ich in dieses Haus selbst einziehen kann. Bin ich als neue 50 % Besitzerin verpflichtet, die Modernisierung trotzdem innerhalb der nächsten zwei Jahre durchzuführen?
In § 10 Absatz 4 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es: Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten sind Sie von der Nachrüstpflicht befreit, sofern der Eigentümer eine der Wohnungen seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie erst dann zur Modernisierung verpflichtet sind, wenn Sie Eigentümerin der gesamten Immobile sind. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen sicherheitshalber den Kontakt zur verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.