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Expertenrat

Welche Nachrüstpflichten sind bei einem alten Haus zu erledigen?

Frage von Jörg M. am 16.11.2016 

Ich würde gerne ein Haus kaufen, das 1962 gebaut wurde. Es hat ein Flachdach und besteht komplett aus Beton. Insgesamt gibt es eine Wohneinheit und eine Praxis. Das Dach wurde vor 10 Jahre saniert, die Heizung vor 15 Jahren. Jetzt ist meine Frage, ob man hier gesetzlich und energetisch etwas unternehmen muss? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit der Sanierung des Daches und dem Austausch der Heizung sind bereits die wesentlichsten Nachrüstpflichten der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung erfüllt. Prüfen sollten Sie, ob auch Rohrleitungen (Heizung, Trinkwasser) im kalten Bereich ohne Dämmung verlegt sind. Denn auch die nachträgliche Isolierung dieser Leitungen gehört zu den Nachrüstpflichten der EnEV. Generell sind die Kosten aber deutlich geringer als die damit verbundenen Einsparungen. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel im Beitrag "Heizungsrohre im Keller mit wenig Aufwand isolieren"

Informationen zu typischen Mängeln in Altbauten gibt Energieberater Andreas Skrypietz im Beitrag "Altbauten: Typische Mängel verschiedener Baujahre

Zu den weiteren Maßnahmen am Gebäude - insbesondere denen aus energetischer Sicht - können wir Ihnen aus der Ferne leider keinen konkreten Rat geben. Dazu empfehlen wir Ihnen die Beratung/ Begehung mit einem Energieberater vor Ort. Dieser kann einen Nachbesserungsbedarf oft schnell erkennen und auch die damit verbunden Kosten abschätzen. Stehen Sie noch vor der Kaufentscheidung, gibt die Beratung in jedem Fall viel Sicherheit.

Einen Experten aus Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Energieberater-Suche oder die Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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