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Expertenrat

Die KfW verlangt einen Nachweis für die Anmeldung der Wärmepumpe und den hydraulischen Abgleich. Wie bekomme ich die Unterlagen? Der Heizungsbauer ist nicht mehr zu erreichen.

Frage von Katrin K. am 04.05.2026 

Bei mir wurde im November 2024 eine Wärmepumpe eingebaut. Es handelt sich um ein selbst bewohntes EFH. Der Zuschuss wurde von der KfW akzeptiert und die geforderten Unterlagen bis dato eingereicht. Der Zuschuss anschließend ausgezahlt. Nun kommt die KfW und möchte eine offizielle Bestätigung der Anmeldung beim Netzbetreiber und den hydraulischen Abgleich. Beides liegt mir nicht vor und ich weiß auch nicht, ob der Installateur dies durchgeführt hat. Der Installateur reagiert seit September 2025 nicht mehr auf Anrufe oder E‑Mails. Welche Möglichkeiten habe ich, um den Zuschuss nicht zurückzahlen zu müssen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über den hydraulischen Abgleich bekommen Sie auch von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste, wenn sich der Handwerker nicht mehr meldet. Wurde der Abgleich nicht durchgeführt, können Sie diesen nachträglich erledigen lassen. In diesem Fall empfehlen wir, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Denn abhängig von den Handwerkerverträgen handelt es sich dabei unter Umständen um einen Mangel in der Ausführung. Der hydraulische Abgleich ist eine Voraussetzung, um die Förderung für die Heizung zu erhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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