Bei der Heizungsförderung der KfW gibt es für 20 Jahre alte Gasheizungen einen Klimageschwindigkeitsbonus. Wie muss ich das Alter meiner Heizung nachweisen? Genügt die letzte Bescheinigung des Schornsteinfegers, in der das Baujahr aufgeführt ist?
Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine Rechnung oder einen Auszug aus dem Kehrbuch des Schornsteinfegers einreichen, um das Alter der Gasheizung nachzuweisen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.