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Expertenrat

Sollte ich mir eine neue Öl-Brennwertheizung einbauen lassen?

Frage von Andrea  M. am 19.04.2023 

Ich habe ein Haus aus den 60er-Jahren, das in den 80ern renoviert wurde. Das Haus hat einen Öl-Niedertemperaturkessel von 1984. Wie lange darf ich den noch benutzen, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt?

Sollte ich noch schnell einen neuen Öl-Brennwertkessel einbauen? Ich hätte 10.000 Euro zur Verfügung! Eine Wärmepumpe kann ich mir nicht leisten, da mein Haus nicht gedämmt ist und meine Fenster 2-fach verglast sind. Das Haus musste noch 14 Jahre abbezahlt werden, da wollte ich einen neuen Kredit aufnehmen und es sanieren. Jetzt ist es finanziell nicht möglich, mit zwei Kindern etc. würde ich evtl. auch in die Härtefall-Regel fallen, wenn meine Heizung kaputt gehen sollte, dass ich nach 2024 einen neuen Brennwertkessel einbauen kann, ohne die 65 % Regel?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne das Haus und die Heizung im Detail zu kennen, können wir Ihnen in diesem Fall keinen Tipp geben. Möglich ist das im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung durch einen Heizungsbauer oder einen Energieberater.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie die Niedertemperaturheizung nach aktuellem Stand so lange betreiben können, bis sie defekt ist. Anschließend ist bei einem Austausch ab 2024 die 65-Prozent-Regel zu befolgen, die Sie am einfachsten mit einer Hybridheizung erreichen. Dazu kombinieren Sie die neue Öl-Brennwertheizung mit einer Wärmepumpe, die mindestens 30 Prozent der Heizlast abdeckt.

Zu prüfen ist, ob mit einer Pelletheizung oder einer reinen Wärmepumpe auch Alternativen zur Ölheizung infrage kommen. Erstere könnte sich lohnen, da die Heizkosten geringer sind. Die Wärmepumpe verursacht unter Umständen etwas höhere Heizkosten, ist dafür in der Anschaffung günstiger als Pellet- oder Hybridheizung.

Ob hier ein Fall unbilliger Härte vorliegt, ist individuell von der zuständigen Behörde zu prüfen.

Denken Sie daran, dass es auch Fördermittel für die neue Heizung gibt. Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent. Diese erhalten Sie auch für Umbauarbeiten wie den Austausch der Heizkörper oder den Einbau einer Fußbodenheizung, mit denen die Effizienz der Wärmepumpe steigt.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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