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Expertenrat

Genügt die Nichtveranlagungsbescheinigung für den Einkommensbonus der Heizungsförderung?

Frage von Werner G. am 12.01.2025 

Reicht die Vorlage einer NV-Bescheinigung für die Jahre 2022 bis 2024 zur Beantragung des Einkommens-Bonus von 30 % aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme besteht für Rentner. Diese können auch eine Rentenbezugsmitteilung mit einer Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz und einer Selbstauskunft für die jeweiligen Jahre einreichen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Die Sachbearbeiter erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.


Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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