Wir planen, dieses Jahr eine Photovoltaik-Anlage zu beauftragen und somit auch anzuzahlen. Die Lieferung erfolgt in Teilen (Platten dieses Jahr, Rest kommendes Jahr). Die Abnahme wird daher erst nächstes Jahr sein. Gilt für die Schlussrechnung dann die Nullsteuerregelung?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine seriöse Antwort auf Ihre Frage noch nicht möglich. Denn bei der Regelung zur Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen handelt es sich zunächst um einen Kabinettsbeschluss, also einen Gesetzesentwurf. Dieser muss noch durch den Bundesrat und das Parlament, bevor es ein verbindliches Gesetz gibt. Wir informieren auf unserer Seite und im Newsletter darüber.