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Expertenrat

Gilt für die Nullsteuerregelung das Auftrags- oder das Rechnungsdatum der Photovoltaik?

Frage von Sandra M. am 22.09.2022 

Wir planen, dieses Jahr eine Photovoltaik-Anlage zu beauftragen und somit auch anzuzahlen. Die Lieferung erfolgt in Teilen (Platten dieses Jahr, Rest kommendes Jahr). Die Abnahme wird daher erst nächstes Jahr sein. Gilt für die Schlussrechnung dann die Nullsteuerregelung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine seriöse Antwort auf Ihre Frage noch nicht möglich. Denn bei der Regelung zur Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen handelt es sich zunächst um einen Kabinettsbeschluss, also einen Gesetzesentwurf. Dieser muss noch durch den Bundesrat und das Parlament, bevor es ein verbindliches Gesetz gibt. Wir informieren auf unserer Seite und im Newsletter darüber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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