Ich habe im Mai 2022 den Auftrag für die Installation eines Speichers unterschrieben. Der Speicher wird voraussichtlich im Juni 2023 geliefert und installiert. Die Firma weigert sich, die Mehrwertsteuer abzuziehen. Ist das rechtens?
Der Nullsteuersatz gilt seit dem 01. Januar 2023. Er wird gewährt, wenn die Anlage vollständig geliefert (nur bestellt zum Selbsteinbau) oder vollständig installiert ist. In Ihrem Fall trifft Letzteres zu: Da die Anlage 2023 geliefert und installiert wird, bekommen Sie den Nullsteuersatz.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen Händler und Handwerker die niedrigere Umsatzsteuer an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sodass Photovoltaikanlagen billiger werden. Eine entsprechende Pflicht besteht allerdings nicht. Der Fachbetrieb muss Ihnen jedoch eine korrekte Rechnung ausstellen.
Nachlesen können Sie das im FAQ zur Steuerbefreiung des Bundesfinanzministeriums.