x
Expertenrat

Gilt bei einem Speicher, der 2022 bestellt und 2023 eingebaut wird, der Nullsteuersatz?

Frage von Christian  S. am 10.05.2023 

Ich habe im Mai 2022 den Auftrag für die Installation eines Speichers unterschrieben. Der Speicher wird voraussichtlich im Juni 2023 geliefert und installiert. Die Firma weigert sich, die Mehrwertsteuer abzuziehen. Ist das rechtens?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Nullsteuersatz gilt seit dem 01. Januar 2023. Er wird gewährt, wenn die Anlage vollständig geliefert (nur bestellt zum Selbsteinbau) oder vollständig installiert ist. In Ihrem Fall trifft Letzteres zu: Da die Anlage 2023 geliefert und installiert wird, bekommen Sie den Nullsteuersatz.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen Händler und Handwerker die niedrigere Umsatzsteuer an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sodass Photovoltaikanlagen billiger werden. Eine entsprechende Pflicht besteht allerdings nicht. Der Fachbetrieb muss Ihnen jedoch eine korrekte Rechnung ausstellen.

Nachlesen können Sie das im FAQ zur Steuerbefreiung des Bundesfinanzministeriums.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Solarthermie

 

Newsletter-Abo