Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei der Lieferung & Installation einer PV-Anlage der Nullsteuersatz unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden kann. Wie verhält sich das, wenn im Rahmen einer "Paketlösung" neben der Installation der PV-Anlage auch eine Kleinwindkraftanlage mit installiert wird. Unterliegt die gesamte Leistung dem Nullsteuersatz oder muss hier unterschieden werden?
Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer für die Lieferungen von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent. Die Windkraftanlage gehört nicht zu den wesentlichen Komponenten der PV-Anlage und ist daher unserer Auffassung nach nicht von der Steuer befreit. Für diesen Posten der Paketlösung fallen also aller Voraussicht nach Steuern an. Eine verbindliche Aussage bekommen Sie hierzu nach individueller Prüfung durch Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.