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Expertenrat

Meine Ölheizung ist kaputt. Soll ich auf Gas umstellen?

Frage von Roland B. am 29.08.2018 

Meine Heizungsanlage ist Bj. 1989, Steuerung und Regelung für Temperaturen sind kaputt. Ich habe Handbetrieb. Der Ölbrenner ist neu, der Kessel jedoch alt. Soll ich auf Gas umsteigen oder einen neuen Öl-Kessel kaufen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für welche Heizungsart Sie sich bei einem Tausch entscheiden, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Geht es um die Effizienz, nehmen sich moderne Öl- und Gasbrennwertgeräte heute kaum etwas. Sie holen das Maximum aus den jeweiligen Brennstoffen heraus und sorgen so für sinkende Heizkosten. Während Ölheizungen im Vergleich etwas teurer sind, müssen Sie bei der Umrüstung auf Gas die alten Öltanks entsorgen und einen Gasanschluss legen lassen. Geht es um die Brennstoffe selbst, sind Erdgas und Heizöl endlich. Die Vorräte werden irgendwann zur Neige gehen, sodass die Kosten steigen. Gas ist jedoch auch in Biogasanlagen und sogenannten Power-to-Gas-Anlagen herstellbar. Letztere nutzen überschüssige Energie aus Solar-, Wasser- oder Windkraftanlagen zur Gasherstellung. Das ist nachhaltig und auch in Zukunft sicher möglich. Ganz allgemein bietet eine Gasheizung natürlich auch Platzvorteile im Haus. Öltanks sind nicht mehr nötig und die dafür belegten Räume lassen sich auch anderweitig nutzen.

Was bei einer Umstellung von Öl auf Gas zu beachten ist, erklären wir im Beitrag "Ölheizung umrüsten auf Gasheizung Schritt für Schritt".

Übrigens: Neue Öl- und Gasheizungen werden gefördert. Wie viel Geld Sie bekommen und wie die Beantragung funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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