Darf ich als Erbe eines Einfamilienhauses (Baujahr 1973 mit einer zwei Jahre alten Ölheizung mit Brennwerttechnik) das Haus verkaufen, ohne vorher die Heizung austauschen zu müssen?
Das ist problemlos möglich. Bei einer zwei Jahre alten Heizung besteht im Moment keine Austauschpflicht.
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