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Expertenrat

Müssen wir die alte Ölheizung austauschen? Wenn ja, wie finden und finanzieren wir eine neue Anlage?

Frage von Elien A. am 29.03.2023 

Wir haben in unserer Doppelhaushälfte eine Ölheizung von 1996/97. Müssen wir diese jetzt tauschen (funktioniert einwandfrei mit Heizkörpern) oder Solar und Wärmepumpe? Können uns das aber nicht leisten, da Bürgergeldbezieher. Fenster, Haustür aus 2002, keine Außendämmung. Welche Möglichkeiten bestehen. Die Verbraucherzentrale hat keine freien Termine.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Solange die Heizung problemlos funktioniert, können Sie diese auch weiter betreiben. Mit 30 Jahren greift dann die aktuell gültige gesetzliche Austauschpflicht. Von dieser sind sie allerdings befreit, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 im Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Auch dann, wenn es sich bei der Heizung um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt, greift die gesetzliche Austauschpflicht. Ob das der Fall ist, können Energieberater und Fachhandwerker aus Ihrer Region schnell feststellen.

Müssen Sie die Heizung austauschen, kommen verschiedene Lösungen infrage. In unserem Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" erfahren Sie, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Übrigens: Immer mehr Anbieter bauen Heizungen zum Mieten ein. Anstelle der hohen Anschaffungskosten zahlen Sie dabei eine monatlich feste Miete. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklären wir im Beitrag "Die Heizung mieten: Was ist eigentlich Contracting?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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