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Expertenrat

Meine Ölheizung ist älter als 30 Jahre. Was darf ich reparieren lassen und welche Möglichkeiten gibt es, um erneuerbare Energien einzubinden?

Frage von Ignaz R. am 27.01.2020 

Ich habe eine über 30 Jahre alte Ölheizung. Was darf ich erneuern bzw. reparieren lassen, wenn die Heizung ausfällt (Kessel, Brenner?) und welche Erweiterung auf erneuerbare Energien wäre am günstigsten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich bei Ihrer Heizung um einen Konstanttemperaturkessel, sind Sie grundsätzlich von der Austauschpflicht der EnEV betroffen. Das heißt, Sie müssen die Heizung durch eine Neue ersetzen, wenn Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses nicht mindestens seit 2002 bewohnen. Konstanttemperaturkessel erkennen Sie dabei daran, dass die Heizgeräte das ganze Jahr über mit hohen Systemtemperaturen arbeiten. Möglichkeiten, die Vorlauftemperatur abzusenken, gibt es nicht.

Sind Sie nicht von der Austauschpflicht betroffen oder gilt in Ihrem Fall die erwähnte Ausnahme, können Sie alle Teile der Heizung reparieren oder austauschen lassen. Bedenken Sie aber, dass ein Austausch ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt ist. 


Außerdem gibt es aktuell Zuschüsse in Höhe von 40 bis 45 Prozent, wenn Sie den Energieträger wechseln und eine Gas-Hybridheizung oder eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen. Voraussetzung ist hier allerdings, dass Sie noch nicht von der EnEV Austauschpflicht betroffen sind.

Möchten Sie regenerative Energien nachrüsten, sind Solarthermieanlagen und wasserführende Pelletöfen vergleichsweise günstig. Für beide gibt es aktuell sogar einen BAFA-Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent.

Wohnen Sie in Baden-Württemberg, müssen Sie außerdem die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes beachten. Dieses verpflichtet Sie dazu, nach einem Heizungstausch einen Teil des Wärmeenergiebedarfs mit regenerativen Energien zu decken. Alternativ können Sie auch Biobrennstoffe einkaufen, einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und/oder Dämmarbeiten am Gebäude durchführen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater vor Ort über Ihre Möglichkeiten beraten. Ohne Kenntnis vom Gebäude ist das aus der Ferne leider nicht möglich. Eine umfassende Beratung bekommen Sie dabei zum Beispiel von den Experten der Verbraucherzentrale. Diese ist staatlich gefördert und erfolgt zu einem Festpreis von 30 Euro bei Ihnen zu Hause.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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