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Expertenrat

Wie weise ich die Entsorgung der Ölheizung nach, um den Ölheizungs-Austausch-Bonus zu bekommen?

Frage von Jan H. am 18.10.2022 

Ich habe den Öltauschbonus beantragt. Für die Entsorgung der Tanks habe ich einen Nachweis, allerdings keine Rechnung, da das gegen Abnahme des Restöls erledigt wurde. In den FAQs zur BEG steht bei Eigenleistung, dass ich z. B. die Heizung zur Deponie bringen kann. Nun würde ich den Brenner zum Schrotthändler bringen, reicht hier die Quittung (bekomm ja noch bisschen Schrottwert)?

Die Fachunternehmererklärung für den Tausch ist natürlich kein Problem. Es geht mir lediglich darum, dass mir weder der Schrotthändler noch die Deponie eine exakte Bescheinigung für den Brenner ausstellt, sondern lediglich eine Rechnung (z. B. 300 kg Baumischabfall) oder eine Quittung (300 kg Mischschrott). Ist das ausreichend?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Entsorgung der Ölheizung nachzuweisen, benötigen Sie eine Rechnung oder einen Entsorgungsnachweis. Wie Ihrer Frage zu entnehmen ist, liegt Letzterer bereits vor. Entsorgen Sie den Ölbrenner bzw. Kessel fachgerecht, erhalten Sie auch dafür einen Nachweis. Zusammen mit der Fachunternehmererklärung können Sie auf diese Weise bestätigen, dass die Ölheizung wie gefordert demontiert und entsorgt wurde.

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