Ist es für die Auszahlung des Klima-Geschwindigkeitsbonus des Zuschusses 458 Pflicht, dass die Öltanks stillgelegt bzw. entsorgt werden? In der aktuellen BEG-Richtlinie ist, genauso wie im Vorgänger, lediglich von Demontage und Entsorgung der alten Heizung die Rede.
Wir erhalten diese Anfrage immer wieder von Kunden im Zuge von WP-Installationen und können keine belegbare Antwort darauf geben. Im Regelfall lassen wir die Tankanlagen vor Installation entsorgen, in manchen Fällen würden Kunden jedoch gerne erst im Nachgang selbst die Entsorgung beauftragen. Kann man also die BnD beantragen, auch wenn beim Kunden noch Öltanks und ggf. Restöl vorhanden sind?
Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch bei den förderbaren Kosten anrechnen. Soll der Öltank im Haus verbleiben und zum Beispiel zum Wassertank umgerüstet werden, ist das nicht förderschädlich. Eine eventuelle Umnutzung lässt sich dann jedoch nicht bei den förderfähigen Kosten angeben.
Wichtig ist, dass Sie die Ölheizung (den Wärmeerzeuger) entsorgen und alle Nachweise einholen. Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.