Was ist bei einem Kauf einer Immobilie, ausgestattet mit einer Öl- oder Gasheizung, zu beachten? Wie lange darf eine derartige Heizung (bspw. Baujahr 2011) betrieben werden? Müssen im Laufe der Zeit Komponenten aus gesetzlichen Gründen ersetzt/erneuert werden? Wann muss eine derartige Heizung ausgetauscht werden?
Aktuell gibt es eine Austauschpflicht nur für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik basieren. Da Alteigentümer von dieser Pflicht oft ausgenommen sind, greift sie häufig bei einem Eigentumsübergang, etwa durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Ob es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt, erfahren Sie von einem Energieberater oder einem Heizungsbauer aus Ihrer Region. In der Regel genügt es dazu, den Namen und das Fabrikat (Angaben auf dem Typenschild) zu erfragen.
Unabhängig von der Austauschpflicht aus dem GEG sind alte Heizungen bei Defekten zu reparieren oder zu ersetzen. Gleiches gilt auch dann, wenn der Schornsteinfeger die Emissionswerte bemängelt. Hier können Sie sich die Protokolle der letzten Überprüfungen zeigen lassen.