Nach den neuesten Besprechungen des Koalitionsausschusses zum Gebäudeenergiegesetz 2024 wird als Austauschmöglichkeit für eine kaputte, ältere Heizungsanlage der Einbau einer Gas-Hybrid-Heizung genannt. Das macht für die Verbraucher, die bereits jahrzehntelang eine Ölheizung verwendet haben und über einen entsprechenden Öltank verfügen wenig Sinn.
Ich würde daher gerne wissen, ob ab dem 01.01.2024 auch Ölbrennwertgeräte mit Hybridoption eingebaut werden können? Denn ein Ölbrennwertgerät ist bereits eine umwelttechnische Verbesserung zu einer alten Ölheizung und durch die Kombination mit einer Wärmepumpe ein neuzeitliches, intelligentes Heizungssystem.
Da es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine rechtsverbindlichen Informationen gibt, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort geben. Die Möglichkeit, eine Hybridheizung auf Basis von Öl zu installieren, ist jedoch im aktuell verfügbaren Referentenentwurf enthalten (§ 71 GEG). Voraussetzung ist der Einbau einer Brennwertheizung. Außerdem muss die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast decken (§ 71h GEG).
Wird das Gesetz in diesem Punkt so umgesetzt, sollten Sie ab 2024 auch eine neue Ölheizung einbauen können, sofern Sie diese mit regenerativen Energien kombinieren.
Danke für Ihre nützliche Antwort !