Ich habe eine neue Ölheizung im Oktober 2023 in Baden-Württemberg eingebaut. Das Angebot war vom April 2023. Welche Regeln gelten? Muss ich 15 % EE nachweisen? Kann ich Bio-Heizöl tanken? Im Moment habe ich kein Geld für eine Sanierung des 3-Familienhauses.
Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten also nur die regionalen Vorgaben, die im EWärmeG-BW geregelt sind.
Am einfachsten erfüllen Sie diese dabei mit 10 Prozent Bioöl (Heizöl mit 10 Prozent Bioanteil; 2/3-Erfüllung) und einem Sanierungsfahrplan (1/3-Erfüllung). Für den Sanierungsfahrplan kann ein Dokument aus Baden-Württemberg oder ein individueller Sanierungsfahrplan des Bundes gleichwertig herangezogen werden. Für letzteren bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Kosten.
Wurden bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt? Haben Sie eine Solarthermie- oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach? Dann können Sie diese Maßnahmen ebenfalls anrechnen lassen. Unterstützung bekommen Sie dazu von einem Energieberater aus Ihrer Region.